Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der Hisar Europe Travel GmbH für Umrah-Reisen
Diese Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hisar Europe Travel GmbH (nachfolgend: „Reiseveranstalter“) und dem Reisenden für Umrah-Reisen nach Saudi-Arabien. Sie gelten für alle zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden geschlossenen Reiseverträge.
Der Reiseveranstalter organisiert Pauschalreisen mit Ziel nach Saudi-Arabien. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils veröffentlichten Reiseprogramm und der Reisebestätigung.
Eine Verlängerung der Reise ist bei Pauschalreisen ausgeschlossen.
Mit der Reiseanmeldung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags ab. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, gilt sie als neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist zustimmt oder eine Zahlung leistet.
Hinweis zum Widerrufsrecht:
Ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online- oder Fernabsatzbuchungen besteht für Pauschalreisen nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertragsschluss auf ausdrückliche vorherige Bestellung des Kunden erfolgt ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die vor Vertragsschluss mitgeteilten Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Rücktrittsbedingungen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB werden Bestandteil des Reisevertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
Leistungsbestandteile:
Hotelklassifizierungen:
Die Angabe von Hotelsternen basiert auf Eigenangaben der Hotels oder lokalen Behörden. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten europäischen Komfortstandard dar. Ein Viersternehotel in Saudi-Arabien entspricht regelmäßig nicht dem Niveau eines gleichwertigen Hotels in Europa.
Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Werden Reiseleistungen vom Reisenden aus Gründen, die nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Leistungen.
Fluggesellschaft gemäß EG-Verordnung 2111/2005
Der Reiseveranstalter informiert bei Buchung über die ausführende Fluggesellschaft. Änderunugen werden unverzüglich mitgeteilt. Bei Änderungen nach Vertragsschluss besteht kein Rücktrittsrecht, sofern kein erheblicher Nachteil entsteht.
Auf einen Flug mit einer bestimmten Fluggesellschaft besteht kein Anspruch.
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 500 € pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, mit weniger als 4 Wochen Vorlaufzeit ist der volle Betrag sofort fällig.
Zahlungsverzug:
Wird der Reisepreis nicht spätestens drei Tage vor Reisebeginn vollständig gezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen.
Zahlungsarten:
Zahlung per Überweisung, Barzahlung oder Karte ist möglich. Name und Kundennummer sind zwingend anzugeben.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es gelten folgende Stornogebühren:
Fehlende Reisedokumente:
Bei fehlenden Reisedokumenten gelten die regulären Stornogebühren, sofern den Veranstalter kein Verschulden für das Fehlen dieser Dokumente trifft.
Erstattung:
Etwaige Rückerstattungen erfolgen innerhalb von vier Wochen nach Erklärung des Rücktritts durch den Reisenden.
Umbuchungen gelten als Rücktritt mit Neubuchung. Namensänderungen sind nach Ermessen des Reiseveranstalters nur gegen Gebühr möglich. Für Flugumbuchungen fallen mindestens 100 € an (je nach Airline variabel).
Sonderwünsche müssen spätestens vier Wochen vor Abreise schriftlich mitgeteilt werden. Bei kurzfristiger Buchung weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt können Sonderwünsche nicht mehr berücksichtigt werden.
Beispiele für Sonderwünsche:
Zusätzliche Kosten für Sonderwünsche werden nur erhoben, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Haustiere:
Die Mitnahme von Haustieren ist ausgeschlossen.
Gruppenreisecharakter:
Es handelt sich um Gruppenreisen mit Mehrbettunterbringung. Rücksichtnahme, insbesondere Nachtruhe, ist verpflichtend.
Offenlegungspflicht:
Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Probleme, Krebs, Diabetes, psychische Störungen oder erhebliche Gehbehinderungen müssen bei Anmeldung angegeben werden. Wird eine relevante Erkrankung verschwiegen, haftet der Veranstalter nicht für daraus resultierende Komplikationen – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Schnarchhilfen:
Bei ärztlich verordneten Geräten zur Abhilfe von Schlafstörungen (z. B. CPAP) besteht Mitführungspflicht. Die Nachtruhe der Mitreisenden darf nicht gestört werden, wenn dies durch medizinische Mittel vermeidbar ist.
Begleitpflicht bei Einschränkungen:
Bei stark eingeschränkter Mobilität oder geistiger/seelischer Beeinträchtigung kann der Veranstalter die Reise von der Mitreise einer geeigneten Begleitperson abhängig machen.
Rechtliche Betreuung:
Wird der Reisende rechtlich betreut, ist eine schriftliche Zustimmung des Betreuers vor Reisebestätigung erforderlich.
Flugzeiten, Routen und Fluggesellschaften können sich aus betrieblichen oder technischen Gründen ändern. Dies stellt keinen Mangel für den Reiseveranstalter dar.
Ihram-Hinweis:
Männliche Reisende sind verpflichtet, den Ihram vor Überschreiten des Miqat anzulegen. Der Veranstalter kündigt dies an, übernimmt aber keine Verantwortung für die korrekte Einhaltung religiöser Vorschriften.
Änderungen im Leistungsprogramm des Reiseveranstalters sind zulässig, wenn sie notwendig, zumutbar und nicht erheblich sind. Bei erheblichen Änderungen informiert der Reiseveranstalter den Reisenden und bietet folgende Alternativoptionen:
Flugzeitverschiebungen von bis zu zwei Kalendertagen vor oder nach dem geplanten Abflugdatum gelten nicht als erhebliche Änderung und berechtigen nicht zum Rücktritt.
Preisanpassungen:
Bei erheblichen Kostensteigerungen (Wechselkurse, Abgaben, Kerosin) kann der Reisepreis noch bis 6 Wochen vor Reiseantritt angemessen angepasst werden.
Wird die Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemien, behördliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Reisevertrag gemäß § 651h Abs. 3 BGB kündigen.
Die Kündigung kann nach Antritt der Reise auch durch schlüssiges Verhalten des Reiseveranstalters erfolgen, sofern dieses eindeutig erkennen lässt, dass die Reise vorzeitig abgebrochen wird (z. B. Einstellung aller Reiseleistungen mit entsprechender Information).
Wird der Vertrag aus diesem Grund gekündigt, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen verlangen.
Im Falle der Kündigung nach Reisebeginn ist der Reiseveranstalter verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zu treffen, sofern diese Bestandteil des Reisevertrags ist. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, die infolge der Kündigung entstehen, es sei denn, er hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis je Reisenden beschränkt (§651p Abs. 1 BGB). Für alle darüberhinausgehenden Ansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fremdleistungen:
Für Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (z. B. Ausflüge, private Buchungen vor Ort), übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung.
Internationale Vorschriften:
Sofern internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften (z. B. Montrealer Abkommen, LuftVG) Haftungsgrenzen vorsehen, gelten diese auch gegenüber dem Reiseveranstalter.
Bergwanderungen:
Bergwanderungen – insbesondere am Jabal al-Nur und Jabal al-Thawr – erfolgen auf eigene Verantwortung und sind nicht Bestandteil der Pauschalreise. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
Mängelmeldung:
Mängel sind unverzüglich dem beauftragten Reiseleiter, oder falls nicht erreichbar, dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Unterlassene rechtzeitige Anzeige führt zum Ausschluss von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen.
Reiseleiterbefugnisse:
Beauftragte Reiseleiter oder örtliches Personal sind nicht berechtigt, rechtlich bindende Zusagen oder Anerkenntnisse im Namen des Veranstalters abzugeben.
Kontakt bei Problemen:
Kontaktinformationen des Veranstalters und ggf. einer örtlichen Vertretung sind der Reisebestätigung zu entnehmen.
Gepäckverlust bei Flugreisen:
Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist unverzüglich vor Ort der Fluggesellschaft anzuzeigen. Es gelten folgende Fristen:
– Verspätung: innerhalb von 21 Tagen nach Ankunft am Zielflughafen
– Schaden an Koffern und an transportierten Inhalten 7 Tagen nach Gepäckausgabe
Die Anzeige hat schriftlich mittels PIR (Property Irregularity Report) zu erfolgen.
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
Datenübermittlung an Drittländer:
Für Visumbeantragung, Flüge oder Hotelbuchungen kann eine Übermittlung an Drittländer erforderlich sein. Die Übermittlung erfolgt gem. Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die Übermittlung von daten an Drittländer erfolgt im Übrigen auf der Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln, die der Reiseveranstalter mit betroffenen Unternehmen abgeschlossen hat. Auf Wunsch des Reisenden kann ihm eine Ausfertigung dieser Vereinbarungen ausgehändigt werden.
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.hisareurope.com/datenschutz abrufbar.
Der Reisende ist für die Beschaffung und Gültigkeit sämtlicher Dokumente selbst verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Reisepass, Visa und Impfpass mit Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen.
Meningokokken-Impfung:
Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Meningokokken-Impfung erforderlich (mindestens 10 Tage alt, höchstens 3 Jahre gültig).
Einreiseverweigerung:
Wird die Einreise vom Zielland verweigert (z. B. aus religiösen, gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen), entstehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Sämtliche Kosten für Rückreise, Unterkunft oder Alternativaufenthalt trägt der Reisende.
Zoll- und Devisenbestimmungen:
Die Einhaltung der zoll- und devisenrechtlichen Vorschriften des Ziellandes obliegt dem Reisenden. Der Veranstalter haftet nicht für Verstöße oder daraus resultierende Konsequenzen.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag an Dritte – auch an Ehegatten oder Verwandte – ist ausgeschlossen. Eine gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag wird, soweit zulässig, Köln als Gerichtsstand vereinbart.
Schriftform:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.